Patente, Gebrauchsmuster
Bei einer neuen Erfindungsidee ist es manchmal ratsam, eine relativ preiswerte Übersichtsrecherche zum Stand der Technik durchzuführen (Bearbeitungszeit ca. 1 bis 5 Tage), um zumindest einen Anhaltspunkt dafür zu erhalten, ob die Erfindung neu und ausreichend originell (erfinderisch) ist. Obwohl aus Kostengründen nicht so gründlich wie beim Patentamt recherchiert wird, werden auf diese Weise oft sehr nahe kommende oder identische Veröffentlichungen gefunden und die weitaus höheren Kosten für eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung entfallen. Wenn sich die Idee als neu herausstellt, liefert die Übersichtsrecherche einen guten Ausgangspunkt zur Formulierung einer Patentanmeldung mit deutlich verbesserten Erteilungschancen.
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In diesem Fall wird ein Anmeldungsentwurf, häufig mit Zeichnungen, ausgearbeitet (Bearbeitungszeit ca. 0,5 bis 5 Tage) und dem Mandanten zur Stellungnahme übersandt. Wenn die Änderungs- und Ergänzungswünsche des Mandanten vorliegen, werden diese in die Anmeldung eingearbeitet und die Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht. Etwa 10 Tage später erhält man dann die Empfangsbestätigung des Patentamtes und kann frei über den technischen Inhalt der Anmeldung sprechen sowie die Erfindung den Kunden anbieten oder zum Beispiel auf einer Messe präsentieren.
Nach der Veröffentlichung der Patentanmeldung (18 Monate später) oder der Eintragung des Gebrauchsmusters überwachen wir die Schutzrechte, um rechtzeitig den Anmelder auf die kostenpflichtigen Verlängerungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Die Patente und Gebrauchsmuster der Wettbewerber des Mandanten werden nach Wunsch laufend überwacht, um einerseits Informationen über deren Neuentwicklungen zu erhalten und andererseits die relativ kurzen Fristen zum Einlegen von Einsprüchen gegen solche Patente nicht zu versäumen. Derartige Einsprüche gegen deutsche oder europäische Patente werden dann gegebenenfalls eingelegt, um das Patent zu Fall zu bringen.