Patent

Marken

Wenn ein Name oder Logo geschützt werden soll, wird zunächst immer nachgeprüft, ob dieser Name noch frei ist. Für die gewünschte Marke wird sodann ein Entwurf (Bearbeitungszeit ca. 1,5 bis 3 Tage) ausgearbeitet, der nach der Prüfung durch den Mandanten und dessen Freigabe beim Deutschen Patent- und Markenamt oder gegebenenfalls beim Harmonisierungsamt eingereicht wird. Das Harmonisierungsamt ist für die Europa-Marke und das Europa-Geschmacksmuster zuständig. Im Anmeldeverfahren ist es in manchen Fällen notwendig, sich mit dem Prüfer auseinander zu setzen, der die Eintragung verweigern will, oder mit Inhabern älterer Marken, die Widerspruch erhoben haben.

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Die neu veröffentlichten identischen und verwechselbaren Marken werden überwacht, damit der Mandant innerhalb der relativ kurzen, nicht verlängerbaren Frist Widerspruch gegen solche störenden Marken einlegen kann. Ein solcher Widerspruch (Bearbeitungszeit ca. 0,5 bis 3 Tage) ist wichtig, damit die eigene Marke nicht durch Duldung solcher ähnlicher Marken verwässert wird. Solche Überwachungen werden im großen Umfang durchgeführt.